Leasing
Schlaue Antworten auf Leasingfragen.
Fragen zum Leasing beantwortet Burckhardt.
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Was passiert am Ende der Laufzeit?
Am Ende der Laufzeit übernimmt in der Regel der Händler das Bike. Arbeitnehmende können sich dann ein neues, aktuelles Bike auf dem neuesten Stand der Technik aussuchen. Dem Händler steht es frei, Dir ein Übernahmeangebot zum aktuellen Marktwert zu machen.
Achtung: Arbeitnehmende haben bei Rückgabe des Bikes kein Vorkaufsrecht. Sollte der Händler ein Angebot machen, geschieht dies freiwillig. Es richtet sich nach Bewertung bzw. Zustand sowie Nachfrage und aktuellem Marktpreis des Bikes.
Das übliche Angebot liegt bei ca. 17 % des Neuwertes. Die pauschale Versteuerung des aus Sicht des Finanzministeriums weiteren geldwerten Vorteil dieses "Schnäppchens" übernehmen in der Regel die Leasinganbieter. -
Was passiert, wenn Mitarbeitende das Unternehmen vorzeitig verlassen?
Die Laufzeit des Überlassungsvertrags ist von dem Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängig. Scheidet der/die Mitarbeitende vor Ablauf des Leasingzeitraums aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgebenden aus, endet die Überlassung, und der/die Arbeitnehmende gibt das Bike der/dem Arbeitgebenden zurück. Arbeitgebende können das Fahrzeug Kolleginnen und Kollegen zur Überlassung anbieten oder mit dem Händler eine Übernahme vereinbaren.
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Was beinhaltet der Rundumschutz?
JobRad-Vollkaskoversicherung und Mobilitätsgarantie
Der Rundumschutz macht das JobRadeln noch komfortabler. Es schützt Dein JobRad gegen Diebstahl, Bedienungsfehler, Sachschadenund viele weitere Risiken – und das in Deutschland, der gesamten EU und der Schweiz. Kostenfrei mit dabei: die Mobilitätsgarantie. Nie wieder mit einer Panne am Straßenrand stehen! -
Wann springt die JobRad-Vollkaskoversicherung ein?
Die JobRad-Vollkaskoversicherung springt ein bei:
- Diebstahl (inkl. Teilediebstahl) und Raub
- Bedienungsfehlern und
- Ungeschicklichkeiten
- Konstruktions- und Materialfehlern
- Unvorhergesehenen Beschädigungen
- Vandalismus
- Sturzschäden
- Unfallschäden
- Akku- und elektronischen Defekten
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Was bietet die JobRad-Mobilitätsgarantie?
- 24h-Notrufservice unter 0761 205515-55
- Bundesweit mobile Pannenhilfe durch zertifizierte Werkstatt vor Ort
- Transport von fahruntüchtigen Rädern, Gepäck und Anhängern bis zur nächsten Werkstatt, zum Zielort oder nach Hause
- Bei mobiler Pannenhilfe: Kostenübernahme bis zu 150 €
- Bei selbstorganisierter Pannenhilfe: Übernahme bis zu 50 €
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Was ist leasingfähiges Zubehör?
Leasingfähiges Zubehör kann bei Abschluss eines JobRad-Vertrags mit aufgenommen werden und die Ersparnis vergrößern. Leasingfähig sind z. B. Schlösser, Taschen, Kindersitze, Schutzbleche, Gepäckträger und vieles mehr. Eine ausführliche Liste findet sich im meinJobRad-Portal Deines Unternehmens oder hier. (www.jobrad.org).
Achtung: Nachträglich kann Zubehör nicht in einen JobRad-Vertrag aufgenommen werden!
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Das ist leasingfähiges Zubehör
- Beleuchtung: dynamo- oder batteriebetrieben, Reflektoren
- Flaschenhalter
- Gepäckträger
- Hundehalterung
- Kindersitz
- Klingel
- Korb
- Kupplung (fest montiert) für Kinderräder
- Pedale jeglicher Art
- Pumpe (wenn fest verbunden)
- Radcomputer/Tacho (auch mit GPS)
- Regenverdeck (nur bei Lastenrad)
- Rückspiegel
- Schloss (ab 49 € inkl. MwSt. tauglich für JobRad-Vollkaskoversicherung)
- Schutzbleche
- Tasche: Lenker-, Pack-, Rahmen-, Satteltasche, Tragetasche für Faltrad
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Das ist leasingfähiges Zubehör über 150 € brutto
- Bosch-Nyon Display
- COBI System
- Ersatz-Akku
- Wattmessgeräte, die fest verbaut sind (in den Pedalen, in der Kurbelgarnitur, im Hinterrad)
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Das ist nicht-leasingfähiges Zubehör
- Bekleidung, Brille, Schuhe
- Fahrradanhänger
- Federgabel-, und Dämpferpumpe
- Helm
- Regenverdeck (außer bei Lastenrad)
- Standpumpe
- Trinkflasche
- Werkzeug
Ob Dein Betrieb das JobRad-Konzept bereits anbietet, erfährst Du in der Personalabteilung. Wenn dem so ist, kann’s gleich losgehen:
1. Beratung und Auswahl
Lass Dich von einem teilnehmenden JobRad-Fachhandelspartner Deines Vertrauens beraten und vereinbare eine Probefahrt. Wähle aus dem Sortiment – und ab einem Verkaufspreis von 749 € – Dein Wunschrad. Egal, ob City- oder Rennrad, Mountain- oder E-Bike, Pedelec oder Trekking. Ist Dein Wunschmodell gerade nicht verfügbar, besprichst Du mit Deinem JobRad-Fachhandelspartner die Lieferzeit – und suchst benötigte Zubehörteile gleich mit aus.
2. Vertrag und Rate
Schließe mit Deinem Betrieb einen Überlassungsvertrag. Mit den Angaben aus dem Angebotsformular kannst Du persönliche Leasingrate und Einsparung anonym berechnen. Oder nutze einfach das meinJobRad-Portal (www.jobrad.org).
3. Aufsteigen und losradeln
Hol’ Dir bei Deinem JobRad-Fachhandelspartner Dein neues Wunsch-Bike. Und los geht’s – kostengünstig, umweltfreundlich und gesund am Stau vorbei. Der Clou: Statt vor Ort im Radgeschäft zu bezahlen, wird die monatliche Leasingrate direkt vom Gehalt einbehalten (sog. Gehaltsumwandlung).
Noch kein JobRad im Unternehmen?
Dann informiere Deine Personalabteilung, Mitarbeitende, Freundinnen und Freunde über JobRad.
0,25 %-Regelung und Gehaltsumwandlung
Leasing-Bikes sind Firmenfahrzeuge, die Betriebe anschaffen und den Mitarbeitenden entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stellen. Arbeitnehmende versteuern die Fahrzeuge als geldwerten Vorteil mit 0,25 % vom Brutto-Listenpreis pro Monat und können es auch privat nutzen. Das JobRad hat gegenüber dem Firmenwagen den Vorteil, dass der Anfahrtsweg zur Arbeit nicht zusätzlich versteuert werden muss (gilt nur für Fahrräder und E-Bikes, nicht für Speed-Pedelecs)
- E-Bikes und Fahrräder sind Dienstwagen gleich- bzw. bessergestellt
- Arbeitnehmende sparen unter dem Strich bares Geld und genießen Steuervorteile
- Arbeitgebende motivieren Mitarbeitende und profitieren vom Imagegewinn
Frag den Burckhardt-Leasing-Spezialisten
Interesse an E-Bike- oder Fahrrad-Leasing?
Michael Schmidt-Jordan berät Dich gerne!
Einfach anrufen (0511 - 69 17 71) oder nebenstehendes Formular ausfüllen.